Seit Februar 2006 ist Marschall Marek Woźniak Mitglied des Ausschusses der Regionen. In der Amtszeit 2006-2010 nahm er an Arbeiten von zwei Fachkommissionen (Fachkommission für Kultur, Bildung und Forschung EDUC und Fachkommission für Außenbeziehungen und dezentralisierte Zusammenarbeit RELEX) teil.
Im April 2008 trat er die Stelle des Vorsitzenden der polnischen Delegation zum Ausschuss der Regionen an, wurde zum Vizevorsitzenden und Mitglied des Präsidiums des Ausschusses der Regionen gewählt.
In der neuen Amtszeit des Ausschusses der Regionen 2010-2015 nimmt Marschall Woźniak an der Arbeit von zwei Ausschüssen (Kommission für territoriale Kohäsionspolitik COTER und Kommission für Wirtschafts- und Sozialpolitik ECOS) teil. Er bekleidet wieder die Ämter des Vizevorsitzenden des Ausschusses der Regionen, des Präsidiumsmitglieds und des Chefs der polnischen Delegation.
Am 11. Februar 2010 wurde er zum Vizevorsitzenden der Kommission für territoriale Kohäsionspolitik COTER gewählt, und ab Mitte 2012 übernimmt er das Amt des Kommissionsvorsitzenden.
Am 2. Dezember 2010 wurde er zum Vizevorsitzenden der Europäischen Gruppe der Volkspartei (EPP) im Ausschuss der Regionen gewählt.
Seit Februar 2009 nimmt Marschall Marek Woźniak an der Arbeit der Gruppe zur Krise in der Automobilindustrie teil. Es ist eine der zehn interdisziplinären Gruppen, die die Vertreter verschiedener Kommissionen des Ausschusses der Regionen vereinen.
Im Januar 2011 wurde Marschall Woźniak gebeten, eine der sieben führenden Initiativen der Europastrategie 2020 im Rahmen der Aufgabengruppe „Europa 2020", die durch die Gruppe der Europäischen Volkspartei ins Leben gerufen wurde, zu koordinieren. Die Initiative mit dem Namen „Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung" verfolgt das Ziel sicherzustellen, dass die aus dem wirtschaftlichen Wachstum und der Beschäftigung folgenden Vorteile breit zugänglich sind sowie arme und ausgegrenzte Menschen würdig leben und am gesellschaftlichen Leben aktiv teilnehmen können. Die Aufgaben der 7-köpfigen Gruppe werden von jetzt an die permanente Überwachung der Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und der lokalen Ebene, die Verfolgung der Fortschritte bei der Strategieumsetzung sowie die Förderung der Aktivitäten der EU-Institutionen in diesem Bereich übernehmen.
Ausschuss der Regionen: Die Hauptaufgabe des Ausschusses der Regionen ist die Teilnahme am Entscheidungsprozess der Europäischen Union zur Vertretung und Verteidigung der Interessen der territorialen Gebietskörperschaften mithilfe der an die Europäische Kommission, den Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament gerichteten Gutachten.
Der Ausschuss der Regionen ist neben dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss ein sogenanntes Beratungsorgan (Art. 256a des Vertrags von Lissabon) für die EU-Institutionen: Europäisches Parlament, Europäischer Rat und Europäische Kommission. Nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon spielt der Ausschuss der Regionen eine bedeutend wichtigere Rolle im gesamten Gesetzgebungsprozess. Gemäß den Bestimmungen des neuen Vertrags ist die Europäische Kommission verpflichtet, sich mit lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie deren Vereinigungen in der ganzen EU bereits in einer frühen vorlegislativen Phase zu konsultieren. Wird ein Legislativvorschlag gestellt, muss sich die Kommission obligatorisch mit dem Ausschuss der Regionen besprechen, falls ihr Vorschlag einen der vielen politischen Bereiche berührt, die lokale und regionale Gebietskörperschaften unmittelbar betreffen.
Im Vertrag von Maastricht wurden fünf Bereiche für obligatorische Beratschlagungen der Kommission und des Rates mit dem Ausschuss der Regionen bestimmt:
Der Vertrag von Amsterdam erweiterte diese Liste um fünf weitere Bereiche:
Der Vertrag von Lissabon erweiterte die Beteiligung des Ausschusses der Regionen noch stärker, indem er zu der Liste der Bereiche der politischen Strategien, bei denen eine Konsultation mit dem Ausschuss der Regionen obligatorisch ist, folgende Bereiche hinzufügte:
Dienstleistungen im allgemeinen Interesse.
Die Beteiligung des Ausschusses der Regionen endet allerdings nicht mit der Beurteilung des Vorschlags der Kommission. Im Vertrag von Lissabon wurde erstmals die Konsultationspflicht des Europäischen Parlaments mit dem Ausschuss der Regionen eingeführt, was dem Ausschuss der Regionen ermöglicht, sich zu allen durch EU-Abgeordnete vorgeschlagenen Änderungen der Legislativvorschläge zu äußern.
Der Ausschuss der Regionen ist berechtigt, Fragen an die Kommission, das Parlament und den Rat zu stellen. Falls diese Institutionen in ihrer Arbeit seine Beurteilung nicht berücksichtigen, kann er nochmalige Konsultationen verlangen, wenn der Anfangsvorschlag durch Institutionen, die sich damit beschäftigen, bedeutend geändert wurde.
Seit November 2006 ist Marschall Marek Woźniak Mitglied des AER-Büros (Versammlung der Regionen Europas). Er nimmt an der Arbeit u.a. des Ausschusses 3 (Kultur, Bildung, Jugend, internationale Zusammenarbeit) teil. Od listopada 2006 roku Marszałek Marek Woźniak jest Członkiem Biura AER (Zgromadzenie Regionów Europy). Uczestniczy w pracach m.in. Komitetu 3. (Kultura, Edukacja, Młodzież, Współpraca Międzynarodowa).
Die Versammlung der Regionen Europas (VRE) ist das größte unabhängige Netzwerk der Regionen in ganz Europa. Die VRE wurde 1985 gegründet. Zurzeit vereint sie über 270 Regionen aus 33 Ländern sowie 13 internationale Organisationen. Die Hauptaufgaben der Versammlung sind:
Die VRE erfüllt ihre Aufgaben durch themenbezogen organisierte Ausschüsse:
sowie durch eine Reihe von Programmen:
Der vom Verein der Woiwodschaften der Republik Polen beauftragte Vizemarschall Wojciech Jankowiak vertritt Wielkopolska in der Regionenkammer und ist Mitglied der Kommission für Sozialkohäsion des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates (CLRAE) in Straßburg.
Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates ist eine beratende Einrichtung, die die Gemeinden und Regionen der Europaratsmitglieder vertritt. Er besteht aus 318 Mitgliedern und 318 Stellvertretern, die insgesamt 200.000 lokale und regionale Gebietskörperschaften vertreten. Die Anzahl der Vertreter der einzelnen Mitgliedstaaten entspricht der Anzahl der Plätze, die dem jeweiligen Staat in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zufallen. Polen delegiert an den Kongress 24 Vertreter (12 Mitglieder und 12 Stellvertreter).
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