Das Parlament der Wojewodschaft ist ein Bestimmungs- und Kontrollorgan der Selbstverwaltung der Wojewodschaft. Seine Mitglieder sind 39 Ratsmitglieder, die in der Direktwahl alle 5 Jahre gewählt werden. Das Parlament der Wojewodschaft, als das Bestimmungsorgan, führt die in den Gesetzen bestimmten Aufgaben durch. Die Entscheidungen trifft es in den Sitzungen in Form der Beschlüsse. Die Beschlüsse des Parlaments der Wojewodschaft werden mehrheitlich gefasst, in der Anwesenheit von mindestens Hälfte der gesetzlichen Zusammensetzung des Parlaments der Wojewodschaft, in der offenen oder offenen Namensabstimmung, soweit die Vorschriften des Gesetzes nicht anders bestimmen. Die Kontrollfunktionen führt es durch die Kontrollrechte der Rechnungskommission und der anderen ständigen Kommissionen sowie durch die Interpellationen und die Anfragen der Ratsmitglieder.
Das Parlament der Wojewodschaft wählt aus seinem Kreis den Vorsitzenden des Parlaments der Wojewodschaft, der die Arbeit des Parlaments der Wojewodschaft organisiert und Beratungen - Sitzungen leitet.
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