Gemäß Art. 18 des Gesetzes zur Selbstverwaltung der Woiwodschaft vom 5. Juni 1998 und des Gesetzes zum Beitritt der kommunalen Gebietskörperschaften zu internationalen Vereinigungen der lokalen und regionalen Gemeinschaften vom 15. September 2000. Zu den ausschließlichen Zuständigkeiten des Woiwodschaftstages (Sejmik) gehören u.a.:
Die oben genannten Vorrechte legen die Position des Woiwodschaftstages als Organ, das eine Schlüsselbedeutung bei der Gestaltung der Beziehungen mit ausländischen Partnern der Selbstverwaltung der Woiwodschaft hat, fest.
Eine bedeutende Rolle in diesem Prozess spielt darüber hinaus die Kommission für die Strategie der regionalen Entwicklung und internationalen Zusammenarbeit, deren Mitglieder sich u.a. mit folgenden Aufgaben beschäftigen:
Der Woiwodschaftstag (Sejmik) und die Kommission für die Strategie der regionalen Entwicklung und internationalen Zusammenarbeit machen sich mit den durch das Büro für internationale Zusammenarbeit erarbeiteten Informationen über die internationale Zusammenarbeit im Vorjahr sowie mit dem Plan der Zusammenarbeit für laufendes Jahr vertraut.
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